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Die korrekte Bezeichnung des Ausschusses lautet:
Ausschuss für Verkehr, Feuerschutz und Ökologie.
Gemäß Hauptsatzung und Zuständigkeitsordnung sind dem
Ausschuss folgende Angelegenheiten zur Beratung übertragen:
1. Neubau von Verkehrssignalanlagen sowie
grundsätzliche Angelegenheiten der Verkehrslenkung,
Verkehrssicherung und Überwachung des ruhenden und
fließenden Verkehrs
2. grundsätzliche Angelegenheiten der
fiskalischen Wald- und Jagdbewirtschaftung
3. grundsätzliche Angelegenheiten des
Feuerschutzes
4. grundsätzliche Angelegenheiten des
Umweltschutzes sowie Einzelmaßnahmen im Umweltbereich von
besonderer Bedeutung, wie Beteiligung an raumbedeutsamen
Bauleitplanungen und Raumordnungsprogrammen, Erarbeitung von
Grundsätzen zum Schutz von Boden, Wasser und Luft
5. Grundsätze der örtlichen und
überörtlichen Verkehrsplanung
5.1 Widmung, Umstufung und Einziehung von
Verkehrsflächen
5.2 Benennung von städtischen Straßen, Wegen
und Plätzen
6. Entwurf des Haushaltsplanes und des
Investitionsprogramms für Amt 30 ohne die Bereiche Soziales
und Jugend
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