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Die korrekte Bezeichnung des Ausschusses lautet:

 

Ausschuss für Verkehr, Feuerschutz und Ökologie.

 

Gemäß Hauptsatzung und Zuständigkeitsordnung sind dem Ausschuss folgende Angelegenheiten zur Beratung übertragen:

1. Neubau von Verkehrssignalanlagen sowie grundsätzliche Angelegenheiten der Verkehrslenkung, Verkehrssicherung und Überwachung des ruhenden und fließenden Verkehrs

2. grundsätzliche Angelegenheiten der fiskalischen Wald- und Jagdbewirtschaftung

3. grundsätzliche Angelegenheiten des Feuerschutzes

4. grundsätzliche Angelegenheiten des Umweltschutzes sowie Einzelmaßnahmen im Umweltbereich von besonderer Bedeutung, wie Beteiligung an raumbedeutsamen Bauleitplanungen und Raumordnungsprogrammen, Erarbeitung von Grundsätzen zum Schutz von Boden, Wasser und Luft

5. Grundsätze der örtlichen und überörtlichen Verkehrsplanung

5.1 Widmung, Umstufung und Einziehung von Verkehrsflächen

5.2 Benennung von städtischen Straßen, Wegen und Plätzen

6. Entwurf des Haushaltsplanes und des Investitionsprogramms für Amt 30 ohne die Bereiche Soziales und Jugend