Bürgerbund Salzwedel
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Satzung

Beitragsordnung

 

Satzung

Präambel:

Die Unterzeichner schließen sich für das Gebiet der Stadt Salzwedel zu einer überparteilichen und freien Wählergemeinschaft

Bürgerbund Salzwedel

zusammen

§ 1 Name und Sitz
 

Der Verein soll in das Vereinsregister des Amtsgerichtes Salzwedel eingetragen werden und heißt dann.

Bürgerbund Salzwedel e.V.

Er hat seinen Sitz in 29410 Salzwedel.

Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§ 2 Aufgaben und Zweck

Der Verein stellt sich die Aufgabe aktiv an der Entwicklung der Stadt Salzwedel und des Altmarkkreises Salzwedel mitzuwirken. Dies geschieht unabhängig von politischen Parteien und beschränkt sich auf die Förderung des Gemeinwohls.

Die Vereinstätigkeit wird in einem jährlichen Arbeitsprogramm festgelegt.

§ 3 Mitgliedschaft

Mitglied kann Jeder werden, der Aufgaben und Zweck gem. § 2 bejaht, das 16. Lebensjahr vollendet hat, die bürgerlichen Ehrenrechte besitzt und sich zur Zahlung festgesetzten Beitrages verpflichtet

Juristische Personen können Mitglied des Vereins werden und haben eine Stimme in der Mitgliederversammlung.

Die Mitgliedschaft endet mit Tod, Austritt oder Ausschluss aus dem Verein.

Über den Ausschluss entscheidet die Mitgliederversammlung mit Zweidrittelmehrheit der anwesenden Mitglieder.

§ 4 Mitgliedsbeiträge
 

Die Mitgliedsbeiträge werden in einer Beitragsordnung festgelegt.

§ 5 Organe

Organe des Vereins sind:
 

  1. die Mitgliederversammlung
  2. der Vorstand
  3. die Arbeitsgruppen

§ 6 Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung ist zuständig für alle Aufgaben, soweit sie nicht dem Vorstand oder den Fachorganen obliegen. Ausschließlich durch die Mitgliederversammlung sind folgende Punkte zu entscheiden:

  1. Satzungsänderungen und Vereinsauflösung
  2. Mitglieder-Ausschlüsse
  3. jährlicher Arbeitsplan des Bürgerbundes Salzwedel
  4. Wahl des Vorstandes und der Vorsitzenden der Arbeitsgruppen
  5. Jahreshaushaltsplan
  6. Entgegennahme des Rechenschafts- Finanzberichtes des Vorstandes und Erteilung der Entlastung
  7. Wahl der Kandidaten und berufenen Bürger für den Stadtrat und den Kreistag, für Bürgermeister und Landrat
  8. Beschlussfassung zur Wahl-, Beitrags- und Geschäftsordnung

Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der Anwesenden beschlussfähig, wenn die Einladung form- und fristgerecht an die Mitglieder erfolgt ist. Bei Abstimmungen entscheidet die einfache Mehrheit der anwesenden Mitglieder, bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt. Satzungsänderungen,  Vereinsauflösung, sowie Mitglieder- Ausschlüsse sind mit einer 2/3 Mehrheit zu entscheiden. Die Mitgliederversammlung wird durch den Schriftführer protokolliert.

Die Mitgliederversammlung wird vom Vorstand vorbereitet und findet mindestens einmal pro Jahr statt. Sie wird vom Vorsitzenden oder in dessen Verhinderung vom Stellvertreter unter Angabe der Tagesordnung schriftlich einberufen
 

Eine außerordentliche Mitgliederversammlung hat dann stattzufinden, wenn
 

  1. ein Fünftel der Mitglieder unter Angabe der Gründe beim Vorstand dies schriftlich beantragt
  2. innerhalb von 1 Monat nach einer Kommunalwahl

Die Ladungsfrist für eine Mitgliederversammlung beträgt vierzehn Tage und beginnt mit dem Postausgang, die Zusendung der Einladung per E-Mail ist zulässig.

Über jede Mitgliederversammlung ist ein Protokoll zu erstellen.

§ 7 Der Vorstand

Der Vorstand besteht aus

Vorsitzende(r)

Stellvertreter(in)

Schriftführer(in)

Schatzmeister(in)

Vorsitzende(r) der Arbeitsgruppen

Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte auf der Basis des Jahreshaushaltsplanes und entscheidet mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder über die Aufnahme neuer Mitglieder.
Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung jeweils für 2 Jahre gewählt. Der Vorsitzende kann maximal 2 mal wiedergewählt werden.

Scheidet ein Mitglied während der Amtszeit aus ist eine Neuwahl für den Rest der Amtszeit erforderlich. Diese ist innerhalb von 6 Wochen nach dem Ausscheiden durchzuführen.

 § 8 Arbeitsgruppen

Von den Mitgliedern des Vereins können Arbeitsgruppen gebildet werden.

Die Arbeitsgruppen haben die Aufgabe, den Vorstand und insbesondere die Mandatsträger in allen Angelegenheiten fachlich und organisatorisch zu beraten und zu unterstützen. Die Mitarbeit in den Arbeitsgruppen steht jedem Vereinsmitglied zu.

§ 9 Vertretungsberechtigter Vorstand gem. § 26 BGB

Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem ersten und dem zweiten Vorsitzenden. Jeder von ihnen ist einzeln zur Vertretung des Vereins berechtigt.

§ 10 Auflösung

Im Falle der Auflösung des Vereins geht das Vereinsvermögen nach Begleichung aller Verbindlichkeiten an  die für Salzwedel zuständige Feuerwehrunfallkasse.

Diese Satzung wurde auf der Gründungsveranstaltung des Bürgerbundes Salzwedel am 28.02.2007 in Salzwedel beschlossen, was die Unterzeichner durch Ihre Unterschrift bestätigen.

Beitragsordnung

Die Mitgliederversammlung vom 28.02.2007 beschließt folgende Beitragsordnung

§ 1 Beitragspflicht

(1) Der Bürgerbund erhebt von jedem Mitglied einen jährlichen Beitrag nach Maßgabe dieser Beitragsordnung.

(2) Der Beitrag soll im Lastschriftverfahren entrichtet werden. Ausnahmen sind möglich.

§ 2 Beitragsbemessung

(1) Mitglieder bezahlen einen jährlichen Beitrag von 24 €

(2) Schüler und Studenten bezahlen einen jährlichen Beitrag von 12 €.

3) Ausnahmen sind möglich.

§ 3 Fälligkeit des Beitrages

(1) Der Beitrag ist zum 31.03. des laufenden Jahres, oder spätestens 14 Tage nach Neuaufnahme fällig.

§ 4 Austritt oder Ausschluss

(1) Bei Austritt oder Ausschluss besteht kein Anspruch auf Rückzahlung eines anteiligen Beitrages.

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