Satzung
Präambel:
Die Unterzeichner schließen sich für das Gebiet der Stadt Salzwedel zu einer überparteilichen und freien Wählergemeinschaft
Bürgerbund Salzwedel
zusammen
§ 1 Name und Sitz
Der Verein soll in das Vereinsregister des Amtsgerichtes Salzwedel eingetragen werden und heißt dann.
Bürgerbund Salzwedel e.V.
Er hat seinen Sitz in 29410 Salzwedel.
Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§ 2 Aufgaben und Zweck
Der Verein stellt sich die Aufgabe aktiv an der Entwicklung der Stadt
Salzwedel und des Altmarkkreises Salzwedel mitzuwirken. Dies geschieht
unabhängig von politischen Parteien und beschränkt sich auf die
Förderung des Gemeinwohls.
Die Vereinstätigkeit wird in einem jährlichen Arbeitsprogramm festgelegt.
§ 3 Mitgliedschaft
Mitglied kann Jeder werden, der Aufgaben und Zweck gem. § 2 bejaht, das 16. Lebensjahr vollendet hat, die bürgerlichen Ehrenrechte besitzt und sich zur Zahlung festgesetzten Beitrages verpflichtet
Juristische Personen können Mitglied des Vereins werden und haben eine Stimme in der Mitgliederversammlung.
Die Mitgliedschaft endet mit Tod, Austritt oder Ausschluss aus dem Verein.
Über den Ausschluss entscheidet die Mitgliederversammlung mit Zweidrittelmehrheit
der anwesenden Mitglieder.
§ 4 Mitgliedsbeiträge
Die Mitgliedsbeiträge werden in einer Beitragsordnung festgelegt.
§ 5 Organe
Organe des Vereins sind:
-
die Mitgliederversammlung
-
der Vorstand
-
die Arbeitsgruppen
§ 6 Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung ist zuständig für alle Aufgaben, soweit sie nicht dem Vorstand oder den Fachorganen obliegen. Ausschließlich durch die Mitgliederversammlung sind folgende Punkte zu entscheiden:
-
Satzungsänderungen und Vereinsauflösung
-
Mitglieder-Ausschlüsse
-
jährlicher Arbeitsplan des Bürgerbundes Salzwedel
-
Wahl des Vorstandes und der Vorsitzenden der Arbeitsgruppen
-
Jahreshaushaltsplan
-
Entgegennahme des Rechenschafts- Finanzberichtes des Vorstandes und Erteilung der Entlastung
-
Wahl der Kandidaten und berufenen Bürger für den Stadtrat und den Kreistag, für Bürgermeister und Landrat
-
Beschlussfassung zur Wahl-, Beitrags- und Geschäftsordnung
Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der Anwesenden beschlussfähig, wenn die Einladung form- und fristgerecht an die Mitglieder erfolgt ist. Bei Abstimmungen entscheidet die einfache Mehrheit
der anwesenden Mitglieder, bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt. Satzungsänderungen, Vereinsauflösung, sowie Mitglieder- Ausschlüsse sind mit einer 2/3 Mehrheit zu entscheiden.
Die Mitgliederversammlung wird durch den Schriftführer
protokolliert.
Die Mitgliederversammlung wird vom Vorstand vorbereitet und findet mindestens einmal pro Jahr statt. Sie wird vom Vorsitzenden oder in dessen Verhinderung vom Stellvertreter unter Angabe der Tagesordnung schriftlich einberufen
Eine außerordentliche Mitgliederversammlung hat dann stattzufinden, wenn
-
ein Fünftel der Mitglieder unter Angabe der Gründe beim Vorstand dies schriftlich beantragt
-
innerhalb von 1 Monat nach einer Kommunalwahl
Die Ladungsfrist für eine Mitgliederversammlung beträgt vierzehn Tage und beginnt mit dem Postausgang, die Zusendung der Einladung per E-Mail ist zulässig.
Über jede Mitgliederversammlung ist ein Protokoll zu erstellen.
§ 7 Der Vorstand
Der Vorstand besteht aus
Vorsitzende(r)
Stellvertreter(in)
Schriftführer(in)
Schatzmeister(in)
Vorsitzende(r)
der Arbeitsgruppen
Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte auf der Basis des Jahreshaushaltsplanes
und entscheidet mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder über
die Aufnahme neuer Mitglieder.
Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung jeweils für 2 Jahre gewählt. Der Vorsitzende kann maximal 2 mal wiedergewählt werden.
Scheidet ein Mitglied während der Amtszeit aus ist eine Neuwahl für den Rest der Amtszeit erforderlich. Diese ist innerhalb von 6 Wochen nach dem Ausscheiden durchzuführen.
§ 8 Arbeitsgruppen
Von den Mitgliedern des Vereins können Arbeitsgruppen
gebildet werden.
Die
Arbeitsgruppen haben die Aufgabe, den Vorstand und insbesondere die Mandatsträger in allen Angelegenheiten fachlich und organisatorisch zu beraten und zu unterstützen. Die Mitarbeit in den
Arbeitsgruppen steht jedem Vereinsmitglied zu.
§ 9 Vertretungsberechtigter Vorstand gem. § 26 BGB
Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem ersten und dem
zweiten Vorsitzenden. Jeder von ihnen ist einzeln zur Vertretung des
Vereins berechtigt.
§ 10 Auflösung
Im Falle der Auflösung des Vereins geht das Vereinsvermögen nach Begleichung aller Verbindlichkeiten an die für Salzwedel zuständige Feuerwehrunfallkasse.
Diese Satzung wurde auf der Gründungsveranstaltung des Bürgerbundes Salzwedel am
28.02.2007 in Salzwedel beschlossen, was die Unterzeichner durch Ihre Unterschrift bestätigen.
Beitragsordnung
Die Mitgliederversammlung vom 28.02.2007
beschließt folgende Beitragsordnung
§ 1 Beitragspflicht
(1) Der
Bürgerbund erhebt von jedem Mitglied einen jährlichen Beitrag nach
Maßgabe dieser Beitragsordnung.
(2) Der
Beitrag soll im Lastschriftverfahren entrichtet werden. Ausnahmen
sind möglich.
§ 2 Beitragsbemessung
(1)
Mitglieder bezahlen einen jährlichen Beitrag von 24 €
(2)
Schüler und Studenten bezahlen einen jährlichen Beitrag von 12 €.
3)
Ausnahmen sind möglich.
§ 3 Fälligkeit des Beitrages
(1) Der Beitrag ist zum 31.03. des laufenden
Jahres, oder spätestens 14 Tage nach Neuaufnahme fällig.
§ 4 Austritt oder Ausschluss
(1) Bei Austritt oder Ausschluss besteht kein
Anspruch auf Rückzahlung eines anteiligen Beitrages.
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